17. Februar 2009

Ein staatstragender Linker

Wäre Wolfgang Nešković eine Ein-Mann-Partei, ich würde ihn wählen. Nicht nur wegen seiner (zugegeben: dogmatisch weit hergeholten) Erfindung vom "Recht auf Rausch", die uns im Ergebnis die BVerfG-Rechtsprechung zur straffreien "geringen Menge" beim Betäubungsmittelkonsum beschert hat (BVerfGE 90, 145). Nicht nur weil er nach seiner Wahl zum Richter am Bundesgerichtshof erstmal eine Konkurrentenklage eines unterlegenen Interessenten durchstehen musste (ein BGH-historisch ziemlich einmaliger Vorgang, soweit ich weiß). Nicht nur, weil er als damaliges Mitglied der Grünen nach dem "Kosovo-Krieg" die Dinge beim Namen und den Außenminister Joseph Martin Fischer untragbar nannte. Nicht so sehr wegen der eher skurrilen Affäre um mutmaßliche "Wanzen" in seinem Abgeordnetenbüro. Ganz bestimmt aber wegen seinem prinzipientreuen Festhalten an den Grundfesten des rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Unbedingt lesen!

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