12. März 2006

Mal was ganz anderes

Mittlerweile ist er zwar schon wieder weg, der Schnee.

Aber dieser Anblick hat mich doch so nachhaltig beeindruckt, dass ich ihn niemandem vorenthalten will.

Mehr davon gibt's hier.

8. März 2006

Feste Fristen - oder auch nicht

"... bis zu vier Monate oder einen kürzeren Zeitraum, keinesfalls jedoch weniger als drei Monate..."
Hat sich dabei irgendjemand etwas gedacht? Und wenn ja, was?

7. März 2006

Anwendbare Direktiven und abwendbare Missverständnisse

Solche Sätze liest man immer wieder:
... in accordance with all applicable law, including ... European Data Protection Directive (EC/95/46).
Oder in der Standardübersetzung:
... entsprechend allen anwendbaren Gesetzen, einschließlich ... der europäischen Datenschutzdirektive (EC/95/46).
Und was ist daran jetzt falsch bzw. erzürnt den Autor dieser Zeilen so sehr?
  1. Die Übersetzung ist lausig. Es gibt keine europäischen "Direktiven"! Was im Englischen "directive" heißt, wird im Deutschen ganz offiziell[1] und ausschließlich als "Richtlinie" bezeichnet. Und bei der Angabe der Fundstelle hätte man auch berücksichtigen können (müssen!), dass das "EC" für "European Community" steht, im Deutschen also richtigerweise als "EG" abzukürzen ist.
  2. Was heißt "applicable law" bzw. "anwendbares Gesetz"? Hiermit ist ein Gesetz (oder allgemeiner: eine Rechtsnorm) gemeint, das dem angesprochenen Personenkreis gegenüber eine rechtliche Bindungswirkung entfaltet. Dummerweise ist gerade dies bei der angesprochenen Richtlinie EG/95/46 nicht der Fall. Denn sie ist gerade nicht direkt anwendbar (das ist bei allen EG-Richtlinien so), sondern nur eine Rahmenregelung, die die Gesetzgeber der Mitgliedstaaten verpflichtet, entsprechende Regelungen in nationale Gesetze umzusetzen. Erst diese Gesetze sind dann gegenüber dem Einzelnen verbindlich.
Richtigerweise hätte man also schreiben können: "... die in Umsetzung der Richtlinie EG/95/46 erlassenen Gesetze". Ist doch gar nicht so kompliziert.

[1] Europäische Rechtsakte (Verordnungen, Richtlinien, usw.) werden grundsätzlich in allen Amtssprachen der EU parallel verfasst. Selbst wenn der Trend zu einer gewissen Vereinheitlichung unübersehbar ist und viele Dokumente nur noch in die verbreitetsten Sprachen übersetzet werden, ist Deutsch allemal immer dabei. Man muss halt nur lesen können.