29. November 2006

Legalanglizismen, endlich mal wieder

Nach längerer Pause bin ich heute endlich mal wieder auf einige schöne Stilblüten juristischer Anglistik gestoßen:
  1. Bei klinischen Prüfungen von Arzneimitteln spielen die "ICH Harmonised Tripartite Guide Lines for Good Clinical Practice" ein wichtige Rolle. Eine so wichtige Rolle sogar, dass man durchaus erwarten könnte, dass sie auch in einem ins Deutsche übersetzten Vertrag korrekt zitiert werden. Pustekuchen, laut dem mir gerade vorliegenden Text lautet die Übersetzung: "Vereinheitlichte Dreiteilige Richtlinien zur guten klinischen Praxis"
    Wow! "Harmonised" mit "vereinheitlicht" zu übersetzen, ist zwar etwas gestelzt, mag aber noch angehen. Aber "Tripartite" => "Dreiteilig", das klingt wirklich verdammt nach "Kenn ich nicht, schau ich mal bei Leo nach..." Der Verfasser übersetzt vermutlich auch "partisan politics" mit "Partisanenpolitik".
    (Korrekt wäre übrigens "dreiseitig", sprich: von drei beteiligten Parteien vereinbart.)
  2. "... verpflichten sich zur sorgfältigen Arbeit und Aufbringung sämtlicher angemessener Anstrengungen" Was soll man dazu sagen? Es kostet mich wirklich die Aufbringung sämtlicher Geduld, einen Vertrag, der schon so anfängt, bis zum bitteren Ende (30 Seiten!) durchzulesen.
  3. "All right, title and interest in and to ..." ist eine typisch angelsächsische Standardformulierung für "alle Rechte an ...". Man kann aber auch am Wortlaut kleben und das daraus machen: "Sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und Interessen an ..."
    An anderer Stelle habe ich auch schon mal "Rechte und Titel" gelesen. Das ist dann wirklich gefährlich sinnentstellend, da man meinen könnte, es ginge dabei um titulierte Ansprüche.
    Immerhin, es hätte noch schlimmer kommen können, denn "interest" kann u.a. auch "Zinsen" heißen. "Alle Rechte, Titel und Zinsen ..."?

25. November 2006

Gekauft



Wer hat hier was gekauft? Der Süddeutsche Verlag die taz, oder Ackermann seine Freiheit?