15. Mai 2008

Tendenziell sinnfrei

Als Jurist und Staatsbürger liest man ja gerne die aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und freut sich darüber, dass einige davon zeitnah auch online veröffentlicht werden. Neben den Sachen, die öffentliches Aufsehen erregt haben, sind darunter immer wieder auch kleine Fälle aus dem Justizalltag, die vom BVerfG geradegerückt werden müssen. In diesen Fällen beschränkt sich die Begründung und vor allem die Schilderung des Sachverhalts normalerweise auf ein Minimum, so dass man häufig nur mühsam versteht, was da eigentlich passiert ist. Eine wirkliche Perle an Kürze aber ist diese Entscheidung, bei der man nur aus den zitierten Normen ansatzweise erkennen kann, um was es geht (Telefonieren am Steuer), aber nichts über die sonstigen Umstände des Falles oder gar über die Gründe für die Entscheidung des Gerichts erfährt. Da kann man sich die Veröffentlichung wirklich sparen...

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