20. Dezember 2007

Ein Lehrstück in Geographie und Parlamentarismus

Preisfrage: Wo hat das Verfassungsgericht des Landes Schleswig-Holstein seinen Sitz? Antwort: In Karlsruhe!

Art. 99 des Grundgesetzes erlaubt es den Ländern, sich das Bundesverfassunsggericht für Verfassungsstreitigkeiten innerhalb des Landes sozusagen auszuleihen. Das BVerfGG wird dann insoweit als Landesverfassungsgericht eines Bundeslandes tätig. Von dieser Möglichkeit macht das Land Schleswig-Holstein als einziges seit vielen Jahren Gebrauch. Aufgrund einer im Jahr 2006 erfolgten Neufassung von Art. 44 der Landesverfassung sollte zwar eigentlich ein eigenes Landesverfassungsgericht errichtet werden, aber damit haben sie es im Norden offensichtlich nicht so eilig. Einstweilen nimmt das BVerfG also weiterhin seine Aufgaben als "SH-LVerfG" wahr.

In dieser Eigenschaft musste es kürzlich über die Klage eines (ehemaligen) Landtagsabgeordneten entscheiden, der sich dagegen wehrte, dass der Landtag ein bereits beschlossenes und von der Ministerpräsidentin unterschriebenes Gesetz zur Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung (vulgo: Diäten) aufgrund massiven öffentlichen Drucks (vulgo: BILD) wieder zurückgenommen hatte. Diese staatsorganisationsrechtlich nicht ganz uninteressante (für die Praxis aber wohl komplett irrelevante) Frage wurde letztlich aber nicht beantwortet, denn der Landtag war dem Kläger zuvorgekommen und hatte zwischenzeitlich "sein damaliges Bestreben wieder aufgenommen, die Abgeordnetenentschädigung verfassungsgemäß auszugestalten" (Zitat BVerfG). Rechtschutzbedürfnis entfallen, Klage erledigt. Schade eigentlich.

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