3. März 2009

Nedap ade

Wieder einmal gibt es eine juristische Großtat des Bundesverfassungsgerichts zu vermelden: Der Einsatz von sogenannten "Wahlcomputern" verstößt - jedenfalls derzeit - gegen das Grundgesetz. Das Urteil stellt zutreffend fest, dass die Öffentlichkeit der Wahl eine Grundvoraussetzung für eine demokratische politische Willensbildung ist, die die Nachvollziehbarkeit der Wahlvorgänge und damit eine wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen in den korrekten Ablauf der Wahl sichert. Oder mit anderen Worten:
Die Staatsform der parlamentarischen Demokratie, in der die Herrschaft des Volkes durch Wahlen mediatisiert, also nicht dauernd unmittelbar ausgeübt wird, verlangt, dass der Akt der Übertragung der staatlichen Verantwortung auf die Parlamentarier einer besonderen öffentlichen Kontrolle unterliegt. (Rn. 106, Hervorhebung nicht im Original)
Dem gibt es aus verfassungsrechtlicher Sicht wenig hinzuzufügen. Der tatsächliche Befund, dass die derzeit verfügbaren und verwendeten Geräte nicht im entferntesten eine für jedermann transparente Durchführung der Stimmabgabe und -auszählung gewährleisten können, führt damit notwendigerweise zu der Konsequenz, dass solche Geräte schlicht und einfach nicht eingesetzt werden dürfen. Das ist keine Technikfeindlichkeit von verstaubten Juristen, das ist praktizierte Transparenz.

Über die Macken und Probleme der Nedap-Maschinen hat u.a. Telepolis übrigens schon vor Jahren berichtet. Auch die filmische Demonstration, wie einfach die Dinger zu manipulieren sind, ist immer wieder eindrucksvoll:

Zur Befriedigung weitergehender Informationsbedürfnisse empfehle ich die ausführliche Zusammenstellung bei wahlrecht.de.

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