12. Februar 2008

Vertragsbruch ist nicht wichtig

Ich habe heute eine merkwürdige Regelung gelesen: In einem ziemlich kurzen Vertrag zwischen A und B verpflichtet sich A zu einer bestimmten Leistung (§ 1) und B zu einer Vergütung, die abhängig vom Fortschritt der Leistungserbringung gezahlt wird (§ 2). Weiter hinten im Vertrag heißt es dann sinngemäß:
B hat das Recht den Vertrag zu kündigen, wenn A seine Verpflichtungen aus § 1 nicht erfüllt. Darüber hinaus kann der Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden.
Darf ich aus dieser Regelung (die übrigens von B erstellt wurde) schlussfolgern, dass B eine Verletzung der Hauptleistungspflicht ansonsten nicht generell als einen wichtigen Grund ansieht, der eine Kündigung rechtfertigen kann? Sehr merkwürdig...

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