B hat das Recht den Vertrag zu kündigen, wenn A seine Verpflichtungen aus § 1 nicht erfüllt. Darüber hinaus kann der Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden.Darf ich aus dieser Regelung (die übrigens von B erstellt wurde) schlussfolgern, dass B eine Verletzung der Hauptleistungspflicht ansonsten nicht generell als einen wichtigen Grund ansieht, der eine Kündigung rechtfertigen kann? Sehr merkwürdig...
12. Februar 2008
Vertragsbruch ist nicht wichtig
Ich habe heute eine merkwürdige Regelung gelesen: In einem ziemlich kurzen Vertrag zwischen A und B verpflichtet sich A zu einer bestimmten Leistung (§ 1) und B zu einer Vergütung, die abhängig vom Fortschritt der Leistungserbringung gezahlt wird (§ 2). Weiter hinten im Vertrag heißt es dann sinngemäß:
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