25. Februar 2008

Hillary for President?

Das amerikanische Vorwahlsystem beweist in diesen Tagen wieder einmal seinen Sinn und die Weisheit der Wähler. Denn Hillary Clinton darf die Nominierung ihrer Partei nicht gewinnen. Warum? Weil sie sowieso nicht Präsidentin werden kann!
Art. II.1 der US-Verfassung regelt eindeutig folgendes:
The executive power shall be vested in a President of the United States of America. He shall hold his office during the term of four years, and, together with the Vice President, chosen for the same term, be elected, as follows: ...
Amerikanische Verfassungsjuristen (nicht zuletzt die am Supreme Court) folgen ja gerne einer strikt am Willen der Verfassungsväter orientierten Auslegung der Verfassung. Da die sich im späten 18. Jahrhundert keinen Präsidenten vorstellen konnten, der weder weiß noch männlich war, sollte man das "he" durchaus ernst nehmen. Dass Frauen im Verfassungsrecht der USA unterprivilegiert waren, sieht man ja auch anschaulich daran, dass ihnen durch den 19. Verfassungszusatz aus dem frühen 20. Jahrhundert überhaupt erst das Wahlrecht zugestanden werden musste. Woraus ja auch deutlich wird, dass ihnen dieses nach der ursprünglichen Regelung noch nicht zugestanden hatte. Und was sagt nun dieser 19. Verfassungszusatz?
The right of citizens of the United States to vote shall not be denied or abridged by the United States or by any state on account of sex. ...
The right to vote! Keine Rede vom "right to be elected". Ergo: Frauen kommen für das Präsidentenamt weiterhin nicht in Frage.

Apropos: John McCain ist auch nicht wählbar. Nicht aus politischen Gründen, sondern aus juristischen. Er erfüllt nämlich die Anforderungen einer anderen Regelung in Art. II.1 der US-Verfassung nicht, die da lautet:
No person except a natural born citizen ... shall be eligible to the office of President; ...
Aber ist denn John McCain nicht in den USA geboren worden? Nun ja, nicht so richtig, er ist ein Zoni.

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