18. Dezember 2007

Konflikte gesetzlicher Bestimmungen

Hier ist mal wieder eine durch Übersetzung gnadenlos verhunzte Standard-Vertragklausel. Heute geht es um die Wahl des materiellen Rechts, dem ein Vertrag unterliegen soll. So etwas regelt man üblicherweise etwa so:
This Agreement shall be governed by and shall be construed in accordance with the laws of XXX without regard to any conflicts of laws provisions.
Der letzte Teil des Satzes (der Ausschluss der "conflicts of laws provisions") bezieht sich auf eine Besonderheit im Internationalen Privatrecht einiger Staaten, das unter Umständen bei einer vertraglichen Verweisung auf das Recht dieses Staates zu einer Rückverweisung an eine andere Rechtsordnung führt. Die genannte Klausel will diesen Effekt vermeiden (und tut es auch, soweit mir bekannt ist, recht zuverlässig).

Nun die "Übersetzung":
Vorliegende Vereinbarung unterliegt den Gesetzen [des Landes XXX] und ist ungeachtet von Konflikten gesetzlicher Bestimmungen gemäß [xxx-]Recht auszulegen.
Hä?

Keine Kommentare: