27. September 2005

Legalanglizismen - Teil 2

Da stechen mir doch in dem gerade schon zitierte Vertrag noch zwei weitere Schmankerl in die Augen, die muss ich gleich noch anbringen:

1. "... alle geltenden kommunalen, staatlichen und Bundesgesetze ..."

So eine Formulierung deutet darauf hin, dass ein Vertrag über den Atlantik übersetzt wurde. Im Original hieß es hier nämlich stimmigerweise: "any and all applicable local, state and federal laws". Also im Ergebnis schlicht: alle anwendbaren Gesetze. Die deutsche Übersetzung klingt dann allerdings arg holprig. Denn zum einen gibt es keine "kommunalen Gesetze" (höchstens im materiellen Sinn, das wären dann kommunale Satzungen oder Verordnungen), zum anderen ist es in diesem konkreten Fall so, dass die betreffende Materie komplett im Bundesrecht geregelt ist, also gibt's hier auch keine "staatlichen Gesetze" (was man an sich sowieso zutreffenderweise als "Landesgesetze" lesen müsste, denn 'staatlich' sind alle Gesetze). Wie wäre es einfach mit "alle anwendbaren Gesetze"? Ist wohl zu simpel.

2. "... jede Behörde mit der zuständigen Jurisdiktion ..."

Auweia, hier stimmt ja gar nix mehr. Man merke: Jurisdiktion ist nicht gleich jurisdiction. Ganz und gar nicht! Jurisdiktion meint im allgemeinen "Rechtsprechung" (als Abstraktum bzw. Bezeichnung der Dritten Gewalt). Hingegen kann "jurisdiction" alles mögliche bedeuten, im Dietl/Lorenz gibt es über ein Dutzend Hauptstichworte zu dem Begriff! In diesem konkreten Fall ist wohl am ehesten (örtliche und sachliche) "Zuständigkeit" gemeint. Korrekt müsste es also heißen "jede zuständige Behörde". Ist doch gleich viel verständlicher, oder?

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