15. Januar 2008

Rogue States, Teil 2

Im Anschluss an den gestrigen Beitrag hier nun die nächstkompliziertere Ebene zur Frage der Vorwahlen im Bundesstaat Michigan: Wir hatten festgestellt, dass die beiden staatstragenden Parteien (Demokraten und Republikaner) beschlossen haben, dass die von ihren jeweiligen Parteiuntergliederungen auf Staatsebene durch Urwahl (oder anderweitige parteiinterne Verfahren) bestimmten Parteitagsdelegierten bei eben jenem Parteitag nicht mitstimmen dürfen (bzw. nur mit verminderter Stimmenzahl), weil die betroffenen Bundesstaaten ihre Vorwahlen auf einen regelwidrig frühen Termin gelegt haben. (Wow, der Satz ist kompliziert, den habe ich gerade dreimal umgestellt, bis er halbwegs gepasst hat...)

Die Frage ist aber: Dürfen die das???
In aller Kürze würde ich dazu folgendes meinen: Es kommt darauf an. Einerseits ist es unstreitig, dass die betroffenen Bundesstaaten gegen die parteiinternen Spielregeln verstoßen haben (so irrational diese auch sein mögen). Andererseits kann doch ein Landesverband einer Partei nichts dafür, wenn "sein" Staat einen Wahltermin verlegt. Juristisch ist das eine 50:50-Geschichte, und das macht es natürlich so interessant und potenziell dramatisch. Denn wenn beim Parteitag letztlich keine klare Mehrheit existiert ("brokered convention"), dann kommt es womöglich genau auf diejenigen Stimmen aus Michigan und Florida (wo die gleiche Situation wie in Michigan besteht, das aber noch mal ein ganzes Stück größer ist und mehr Delegierte entsendet) an, die von den Parteien ausgesperrt wurden. Angesichts des Fehlens eines klaren Favoriten auf beiden Seiten würde es mich nicht wundern, wenn in diesem Jahr mal nicht der Präsident, sondern bereits ein Präsidentschaftskandidat letztendlich von einem Gericht bestimmt wird. Es wird lustig.

Brauchbare Überblicksartikel zum Thema gibt es bei Wikipedia:
Republikaner Demokraten.

PS: Die Prozesshanselei geht schon los. In Nevada gab es bereits den ersten Rechtsstreit wegen zusätzlicher Wahllokale, die angeblich einseitig B. Obama begünstigen.

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