Posts mit dem Label Legalanglizismen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Legalanglizismen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

25. Februar 2009

Major changes - oder auch nicht

Nach langer Zeit habe ich heute mal wieder einen Legalanglizismus gefunden. Gleich zwei sogar.

Zunächst ein Text aus der Kategorie "Die Parteien sind sich einig, ihre Vertragsautonomie in nutz- und wirkungsloser Weise einzuschränken". Nichts wesentlich neues, aber immer wieder witzig.
The contents of the Agreement may be amended in the occurrence of an event justifying such amendment.
Also: Nur dann, wenn etwas passiert, das eine Vertragsänderunge rechtfertigt, ist eine Vertragsänderung auch zulässig. Und was passiert, wenn die Parteien aus völlig unsachlichen Erwägungen heraus den Vertrag ändern wollen, obwohl es gar keinen Grund dafür gibt? Ich würde mal sagen: Wenn sich die Parteien über einen Vertrag (oder dessen Änderung) einig sind, dann ist das genug Rechtfertigung genug dafür, diese Vereinbarung rechtlich wirksam sein zu lassen. Rechtsbindungswille und so...
In the occurrence of major changes such as those in name and representative of the Parties, all rights and obligations pursuant to this Agreement shall be inherited to the successor(s).
Der ist wirklich gut! Wenn sich der Name einer Partei ändert, sollen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den Rechtsnachfolger übergehen. Auf welchen Rechtsnachfolger denn? Eine Namensänderung ändert doch nichts an der rechtlichen Identität einer juristischen Person! Und ein Austausch des (gesetzlichen/rechtsgeschäftlichen/satzungsmäßigen/...) Vertreters hat erst recht keine solche Wirkung. Da hat jemand die Sache mit der Rechtsfähigkeit juristischer Personen irgendwie gründlich missverstanden.

11. April 2008

Knapp vorbei ist auch daneben

Eine Geheimhaltungsklausel enthält im englischen Original folgende (inhaltlich völlig übliche, aber schon etwas ungelenk formulierte) Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht:
A shall not consider Information disclosed by B to be subject to the above obligations that A can show:
- is now, or subsequently becomes, generally known such through no breach of this Agreement;
- was lawfully in A’s possession prior to B’s disclosure as shown by written records;
- is disclosed to the Institution by an independent third party who is not under an obligation preventing such disclosure; or
- is independently developed by or for A without benefit of confidential information received from B, as demonstrated by written records.
Daraus wird in der Übersetzung:
A darf Informationen, die von B hinsichtlich der oben genannten Verpflichtungen bekannt gegeben werden, die A darstellen kann, nicht wie folgt betrachten:
- Dass diese jetzt oder anschließend durch keinen Bruch dieser Vereinbarung allgemein bekannt werden;
- Dass diese rechtmäßig vor der Bekanntgabe von B, wie durch schriftliche Unterlagen dargelegt, im Besitz von A waren;
- Dass diese A bekannt gegeben werden durch Dritte, die nicht einer Verpflichtung unterstehen, welche eine solche Bekanntgabe verhindert; oder
- Dass diese durch oder für A ohne den Gewinn von vertraulichen Informationen, die von B erhalten werden, wie durch schriftliche Unterlagen belegt, unabhängig entwickelt werden.
Wäre es nicht so lustig, müsste man heulen...

Nachtrag: Wow, gleich im nächsten Absatz kommt noch so ein Brüller. Aus dem Original
Nothing in this Agreement shall serve to alter, supersede, modify, or otherwise affect any ... confidentiality agreement entered into by the parties prior to the effective date of this Agreement.
wird
Nichts in dieser Vereinbarung darf für die Umgestaltung, Aufhebung, Veränderung oder anderweitige Beeinträchtigung von Vereinbarungen über die Vertraulichkeit von ... verwendet werden, die durch die Parteien vor Inkrafttreten der vorliegenden Vereinbarung getroffen wurden.

Und in diesem Stil geht das noch 17 Seiten weiter... Ich geb mir die Kugel.

4. April 2008

Eine neue Variante

der sinnentstellenden Übersetzung von "all rights, title and interest" habe ich gerade entdeckt: "Eigentumsansprüche, Eigentums- und Beteiligungsrechte".

Was soll denn bitte in diesem Zusammenhang ein "Eigentumsanspruch" sein? Ein Anspruch auf Übertragung des Eigentums? Ein Anspruch aus dem Eigentum? Von den "Beteiligungsrechten" ganz zu schweigen... Hanebüchener Unfug.

18. Dezember 2007

Die wichtigsten Version

Noch ein Schmankerl aus dem gleichen Vertrag. Der Absatz
This Agreement is drafted in English and German. In case of discrepancies between the English and the German version, the English version shall prevail.
wird hier übersetzt mit
Die Englishe Version ist die wichtigsten.
Das ist eigentlich nicht einmal ein echter Legalanglizismus, sondern einfach nur ganz furchtbar schlecht übersetzt.

Konflikte gesetzlicher Bestimmungen

Hier ist mal wieder eine durch Übersetzung gnadenlos verhunzte Standard-Vertragklausel. Heute geht es um die Wahl des materiellen Rechts, dem ein Vertrag unterliegen soll. So etwas regelt man üblicherweise etwa so:
This Agreement shall be governed by and shall be construed in accordance with the laws of XXX without regard to any conflicts of laws provisions.
Der letzte Teil des Satzes (der Ausschluss der "conflicts of laws provisions") bezieht sich auf eine Besonderheit im Internationalen Privatrecht einiger Staaten, das unter Umständen bei einer vertraglichen Verweisung auf das Recht dieses Staates zu einer Rückverweisung an eine andere Rechtsordnung führt. Die genannte Klausel will diesen Effekt vermeiden (und tut es auch, soweit mir bekannt ist, recht zuverlässig).

Nun die "Übersetzung":
Vorliegende Vereinbarung unterliegt den Gesetzen [des Landes XXX] und ist ungeachtet von Konflikten gesetzlicher Bestimmungen gemäß [xxx-]Recht auszulegen.
Hä?

29. November 2006

Legalanglizismen, endlich mal wieder

Nach längerer Pause bin ich heute endlich mal wieder auf einige schöne Stilblüten juristischer Anglistik gestoßen:
  1. Bei klinischen Prüfungen von Arzneimitteln spielen die "ICH Harmonised Tripartite Guide Lines for Good Clinical Practice" ein wichtige Rolle. Eine so wichtige Rolle sogar, dass man durchaus erwarten könnte, dass sie auch in einem ins Deutsche übersetzten Vertrag korrekt zitiert werden. Pustekuchen, laut dem mir gerade vorliegenden Text lautet die Übersetzung: "Vereinheitlichte Dreiteilige Richtlinien zur guten klinischen Praxis"
    Wow! "Harmonised" mit "vereinheitlicht" zu übersetzen, ist zwar etwas gestelzt, mag aber noch angehen. Aber "Tripartite" => "Dreiteilig", das klingt wirklich verdammt nach "Kenn ich nicht, schau ich mal bei Leo nach..." Der Verfasser übersetzt vermutlich auch "partisan politics" mit "Partisanenpolitik".
    (Korrekt wäre übrigens "dreiseitig", sprich: von drei beteiligten Parteien vereinbart.)
  2. "... verpflichten sich zur sorgfältigen Arbeit und Aufbringung sämtlicher angemessener Anstrengungen" Was soll man dazu sagen? Es kostet mich wirklich die Aufbringung sämtlicher Geduld, einen Vertrag, der schon so anfängt, bis zum bitteren Ende (30 Seiten!) durchzulesen.
  3. "All right, title and interest in and to ..." ist eine typisch angelsächsische Standardformulierung für "alle Rechte an ...". Man kann aber auch am Wortlaut kleben und das daraus machen: "Sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und Interessen an ..."
    An anderer Stelle habe ich auch schon mal "Rechte und Titel" gelesen. Das ist dann wirklich gefährlich sinnentstellend, da man meinen könnte, es ginge dabei um titulierte Ansprüche.
    Immerhin, es hätte noch schlimmer kommen können, denn "interest" kann u.a. auch "Zinsen" heißen. "Alle Rechte, Titel und Zinsen ..."?

7. März 2006

Anwendbare Direktiven und abwendbare Missverständnisse

Solche Sätze liest man immer wieder:
... in accordance with all applicable law, including ... European Data Protection Directive (EC/95/46).
Oder in der Standardübersetzung:
... entsprechend allen anwendbaren Gesetzen, einschließlich ... der europäischen Datenschutzdirektive (EC/95/46).
Und was ist daran jetzt falsch bzw. erzürnt den Autor dieser Zeilen so sehr?
  1. Die Übersetzung ist lausig. Es gibt keine europäischen "Direktiven"! Was im Englischen "directive" heißt, wird im Deutschen ganz offiziell[1] und ausschließlich als "Richtlinie" bezeichnet. Und bei der Angabe der Fundstelle hätte man auch berücksichtigen können (müssen!), dass das "EC" für "European Community" steht, im Deutschen also richtigerweise als "EG" abzukürzen ist.
  2. Was heißt "applicable law" bzw. "anwendbares Gesetz"? Hiermit ist ein Gesetz (oder allgemeiner: eine Rechtsnorm) gemeint, das dem angesprochenen Personenkreis gegenüber eine rechtliche Bindungswirkung entfaltet. Dummerweise ist gerade dies bei der angesprochenen Richtlinie EG/95/46 nicht der Fall. Denn sie ist gerade nicht direkt anwendbar (das ist bei allen EG-Richtlinien so), sondern nur eine Rahmenregelung, die die Gesetzgeber der Mitgliedstaaten verpflichtet, entsprechende Regelungen in nationale Gesetze umzusetzen. Erst diese Gesetze sind dann gegenüber dem Einzelnen verbindlich.
Richtigerweise hätte man also schreiben können: "... die in Umsetzung der Richtlinie EG/95/46 erlassenen Gesetze". Ist doch gar nicht so kompliziert.

[1] Europäische Rechtsakte (Verordnungen, Richtlinien, usw.) werden grundsätzlich in allen Amtssprachen der EU parallel verfasst. Selbst wenn der Trend zu einer gewissen Vereinheitlichung unübersehbar ist und viele Dokumente nur noch in die verbreitetsten Sprachen übersetzet werden, ist Deutsch allemal immer dabei. Man muss halt nur lesen können.

21. November 2005

Definitionitis

Grad wenn man denkt, es geht nicht schlimmer, begegnet einem so etwas:
"Calendar Year" shall mean each successive period of twelve calendar (12) months commencing on January 1 and ending on December 31.

Gerade eben wörtlich in einem amerikanischen Vertragsentwurf entdeckt. Ich erschaudere vor Ehrfurcht...

27. September 2005

Legalanglizismen - Teil 2

Da stechen mir doch in dem gerade schon zitierte Vertrag noch zwei weitere Schmankerl in die Augen, die muss ich gleich noch anbringen:

1. "... alle geltenden kommunalen, staatlichen und Bundesgesetze ..."

So eine Formulierung deutet darauf hin, dass ein Vertrag über den Atlantik übersetzt wurde. Im Original hieß es hier nämlich stimmigerweise: "any and all applicable local, state and federal laws". Also im Ergebnis schlicht: alle anwendbaren Gesetze. Die deutsche Übersetzung klingt dann allerdings arg holprig. Denn zum einen gibt es keine "kommunalen Gesetze" (höchstens im materiellen Sinn, das wären dann kommunale Satzungen oder Verordnungen), zum anderen ist es in diesem konkreten Fall so, dass die betreffende Materie komplett im Bundesrecht geregelt ist, also gibt's hier auch keine "staatlichen Gesetze" (was man an sich sowieso zutreffenderweise als "Landesgesetze" lesen müsste, denn 'staatlich' sind alle Gesetze). Wie wäre es einfach mit "alle anwendbaren Gesetze"? Ist wohl zu simpel.

2. "... jede Behörde mit der zuständigen Jurisdiktion ..."

Auweia, hier stimmt ja gar nix mehr. Man merke: Jurisdiktion ist nicht gleich jurisdiction. Ganz und gar nicht! Jurisdiktion meint im allgemeinen "Rechtsprechung" (als Abstraktum bzw. Bezeichnung der Dritten Gewalt). Hingegen kann "jurisdiction" alles mögliche bedeuten, im Dietl/Lorenz gibt es über ein Dutzend Hauptstichworte zu dem Begriff! In diesem konkreten Fall ist wohl am ehesten (örtliche und sachliche) "Zuständigkeit" gemeint. Korrekt müsste es also heißen "jede zuständige Behörde". Ist doch gleich viel verständlicher, oder?

Titelerklärung (& Legalanglizismen - Teil 1)

Falls sich jemand schon mal gefragt haben sollte, was eigentlich der Titel dieses Blogs bedeutet, hier ist die Erläuterung:
Englische Juristen sind regelrecht vernarrt in die Formulierung "without being limited to", die als einschränkende Einleitung vor Beispielen benutzt wird. Steht also beispielsweise in einem Vertrag, dass ein Vertragspartner eine bestimmte generelle Verpflichtung hat, und werden hierfür zur Erläuterung ein paar konkrete Beispiele angegeben, dann fügt der englische Jurist vor den Beispielen ein WBLT ein.

Warum macht er das? Weil irgendein englischer Richter vor vielen Jahrhunderten mal entschieden hat, dass die Nennung von Beispielen als Einschränkung eines vorangegangenen allgemeinen Begriffs auszulegen sei. Schriebe der englische Jurist also beispielsweise "taxes, including sales tax", so wäre der Anwendungsbereich auf die "sales tax" beschränkt und alle anderen Steuern ausgenommen. Dabei wollte er doch nur ein Beispiel nennen, das vielleicht für den konkreten Anwendungsfall besonders relevant wäre, ohne dabei aber alle anderen Steuern unbedingt gleich auszuschließen. Um dieser dämlichen Rechtsprechung zu umgehen (die nach englischer Rechtstradition Präzedenzwirkung hat und somit den gleichen Effekt wie ein geschriebenes Gesetz), muss man also ausdrücklich deutlich machen, dass die Nennung von Beispielen gerade keine Einschränkung einer generellen Aussage beinhalten soll. Also nur genau das, was man nach dem normalen Sprachgefühl sowieso erwarten würde - sowohl im Englischen als auch im Deutschen.

Während die englischen Juristen sich an ihr kleines WBLT im Laufe der Zeit gewöhnt haben und meistens auch noch wissen, warum sie es überhaupt verwenden, ist es außerhalb des angelsächsischen Rechtskreises völlig überflüssig. Nach deutschem Recht beispielsweise gelten die allgemeinen Regeln der Auslegung (§§ 133, 157 BGB usw.), und keiner käme auf die Idee, eine so idiotische Auslegungsregel zu konstruieren. Wenn ich also einen deutschen Vertrag schreibe, dann brauche ich kein WBLT!!! Trotzdem wird es gerne und exzessiv verwendet und führt zu so eleganten Formulierungen wie "... behält alle Aufzeichnungen, einschließlich aber ohne Einschränkung Rechenschaftsberichte, Notizen, ..." (wörtlich aus einem Originalvertrag zitiert). Dies kann zweierlei bedeuten: Entweder man hat mal wieder völlig willenlos einen englischen Vertrag Wort für Wort ins Deutsche übersetzt (so in diesem konkreten Fall geschehen), oder ein angelsächsisch infizierter deutscher Jurist - pardon: legal counsel - hat seinen Gedankenschwall nicht zurückhalten können. Beides ist, bei Lichte besehen, eigentlich nur traurig, beschert mir aber wenigstens immer wieder Momente der Heiterkeit im Büroalltag. [Fortsetzungen folgen]

16. September 2005

Wie übersetzt man ein Gesetz? (Fortsetzung)

Gerade ist mir (mal wieder) ein schönes Beispiel für die Schwierigkeit, einen Gesetzestitel zu übersetzen, auf den Tisch geraten: Wie übersetzt man das "Gesetz über Arbeitnehmererfindungen"? Die Schwierigkeiten fangen schon damit an, dass für das Gesetz bereits im Deutschen verschiedene Titel verwendet werden. Neben dem genannten offiziellen Titel wird üblicherweise die Kurzform "Arbeitnehmererfindungsgesetz" verwendet, auch "Arbeitnehmererfindergesetz" habe ich schon des öfteren gesehen.

Mein persönlicher Favorit für die Übersetzung ist kurz und knapp "Employee Inventions Act". Dies kann man unter Hinzufügung oder Streichung von Genitiv- und Pluralindikatoren beliebig variieren:
  • Employees Inventions Act
  • Employee's Invention Act
  • Employees' Inventions Act
  • usw. ...
Man sieht: Dem Erfindungsreichtum sind keine Grenzen gesetzt.

Was mir nicht besonders gefällt ist "Employee Inventors Act", da hier der falsche Kurzbegriff "Arbeitnehmererfindergesetz" übersetzt wird. Aber im Ergebnis ist das alles sowieso völlig egal, da eh jeder weiß, was gemeint ist, und es letzten Endes nicht auf den Titel, sondern auf den Inhalt ankommt. Und der bereitet natürlich die eigentlichen juristische Probleme.

15. September 2005

Wie übersetzt man ein Gesetz?

Die Übersetzung juristischer Fachbegriffe und Texte ist ein stetig wiederkehrender Quell des Amüsements im Arbeitsalltag. Oder ein Ärgernis, je nachdem...

Wenn man mir in der Ausbildung gesagt hätte, dass ich es im öffentlichen Dienst nicht nur mit gelegentlichen Anschreiben in englischer Sprache zu tun haben würde, sondern permanent englische Normtexte und Verträge lesen und bearbeiten muss, hätte ich erwidert: Die Amtssprache ist deutsch! So steht es im Gerichtsverfassungsgesetz (§ 184), im Verwaltungsverfahrensgesetz (Art. 23 [ich arbeite in Bayern, und da hat das VwVfG Artikel, keine Paragraphen]) und anderswo.

Die Praxis sieht hingegen so aus: Die Arbeitssprache ist englisch, es sei denn, beide Seiten wollen deutsch reden. Und selbst wenn sie eigentlich deutsch reden wollen, müssen sie manchmal auf englisch ausweichen, weil der Vertrag auch noch durch die Rechtsabteilung der Konzernmutter in den USA muss, und die können leider, leider kein deutsch. Die Krönung des Theaters sind aber Verträge zwischen zwei deutschen Parteien (ohne ausländische Konzernmütter, Investoren, Wirtschaftsprüfer, Lieferanten oder was auch immer) mit einem zweifelsfrei inländischen Vertragsgegenstand, bei denen also keinerlei Auslandsberührung erkennbar ist, die aber trotzdem in englischer Sprache abgeschlossen werden. Und keiner der Beteiligten weiß einen Grund zu nennen, warum das so sein muss...

Witzigerweise bilden sich in den Zirkeln der deutsch-englischen Sprachgrenzgänger manchmal ganz eigenartige Begrifflichkeiten heraus. Diese haben ihren Ursprung in einer häufig unterschätzten Eigenart natürlicher Sprachen: Es ist (abgesehen von trivialen Fällen) unmöglich, einen Satz vollständig bedeutungsidentisch in eine andere Sprache zu übersetzen. Dies gilt erst recht bei juristischen Texten, also auch beim juristischen Text schlechthin, dem Gesetzestext. Aus nachvollziehbaren Gründen gibt es Gesetze meistens nur in einer einzigen verbindlichen Sprachfassung (eine Ausnahme stellen hier mehrsprachige Länder wie die Schweiz oder das Recht der Europäischen Union dar - bei diesen sind alle Sprachfassungen gleichermaßen verbindlich). Daher kann man, will man in einem Vertrag oder sonstigen juristischen Text auf ein Gesetz Bezug nehmen, innerhalb eines fremdsprachigen Textes den amtlichen deutschen Titel verwenden. Dies führt dann zu so eleganten Formulierungen wie "... in accordance with § 40 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 3 Arzneimittelgesetz ...". Oder aber man umschreibt den deutschen Titel, 'übersetzt' dabei auch gleich noch die Bezeichnungen für die Textgliederungseinheiten und kommt zu: "Section 40 para. 1 no. 8, para. 3 of the German Drug Law". Hübsch, nicht?

Für den unbefangenen deutschen Leser, der denken mag, im Arzneimittelgesetz sei jetzt auch die Abgabe von Drogen geregelt, sei zunächst erwähnt, dass "drug" im Englischen einen sehr viel weiteren Bedeutungsgehalt hat als "Droge" im Deutschen. Insbesondere gehören dazu eben auch Arzneimittel. (Was, nebenbei bemerkt, den wunderbaren Begriff "orphan drugs" erklärt: Hierbei handelt es sich nicht etwas um Drogen für Waisenkinder, sondern um Arzneimittel für besonders seltene Krankheiten.)

Das Problem an dieser Übersetzung liegt aber an anderer Stelle: Die wörtliche Übersetzung "Gesetz" -> "Law" ist nämlich etwas fragwürdig, wenn es um ein einzelnes Gesetz geht (im Gegensatz zum abstrakten Oberbegriff "das Gesetz" ). Im englischen oder US-amerikanischen Sprachgebrauch heißt ein einzelnes Gesetz meistens "act" oder "code" (wobei letzteres eher für sog. Kodifikationen verwendet wird, also umfassende Regelungen eines ganzen Themengebiets, vergleichbar etwa dem hiesigen BGB). Die Bezeichnung "Drug Act" wäre daher wohl passender.