12. August 2011

(Teil-)Umzug

Es gäbe noch so viel zu schreiben... Da ich immer mehr feststellen musste, dass ich mich an dieser Stelle nicht auf ein Thema konzentrieren kann und daher die Motivation zum Schreiben nicht so recht kommen will, habe ich beschlossen, eine "Ausgründung" vorzunehmen und dem hier auch schon recht prominent vertretenen Wahlrecht mit dem besonderen Schwerpunkt USA einen eigenen Blog zu widmen. Ich möchte hierzu ergänzen, dass diese Entscheidung auch von einigen anderen Faktoren befördert wurde:
  1. bin ich seit Jahren Inhaber der Domain us-elections.de, die schon viel zu lange brach lag.
  2. habe ich einen ausreichend großen Webspace mit PHP, SQL usw. hinter dieser Domain, der bislang nur minimal genutzt wird.
  3. hat mein Provider kürzlich eine ziemlich simple Möglichkeit zur WordPress-Installation eingerichtet, die zugegebenermaßen auch meinen Spieltrieb geweckt hat (mit WordPress wollte ich schon immer mal was machen).
  4. erwarte ich, dass das Thema in den nächsten Jahren inhaltlich allerlei Anlass zu Wortmeldungen geben wird.

Dies vorweggeschickt, verkünde ich hiermit höchstoffiziell die Geburt meines neuen Blogs "U.S. Elections" unter der Adresse us-elections.de. Alles weitere gibt's dort zu lesen. Ob ich mich an dieser Stelle mal wieder zu Wort melden werde, weiß ich noch nicht. Mal sehen...

20. April 2011

Ehre! Freiheit! Vaterland! Love! Hate! Crap!

1. Akt - Vorgeschichte: Unter der Überschrift "Von Studierenden für Studierende" listet meine Universität schon seit längerer Zeit Weblinks zu zahlreichen studentischen Gruppen auf, die im Umfeld der Universität mehr oder weniger aktiv sind. Auf diese Liste zu kommen, ist denkbar leicht: Man muss der Universität nur per Mail die eigene URL mitteilen und den Wunsch zum Ausdruck bringen, in der Liste aufzutauchen. Wenn eine oberflächliche Überprüfung ergibt, dass es sich tatsächlich um eine Gruppe von Studierenden mit Bezug zur Universität handelt und das Web-Angebot minimalen formalen Anforderungen genügt, dann wird der Link aufgenommen.

8. August 2010

Alles wird schöner

Obwohl Blogger schon seit Jahren zu Google gehört, sieht die Benutzeroberfläche hinter den Kulissen teilweise immer noch sehr nach 2002 aus. Nach langer Zeit hat sich jetzt mal wieder etwas substanzielles getan, und mit dem neuen Vorlagen-Designer kann man endlich das Design eines Blogs einigermaßen flexibel verändern, ohne dass man jedesmal alle Gadgets neu einrichten muss. Nachdem ich in letzter Zeit wieder wenig Muße für inhaltliche Beiträge habe, werde ich wenigstens mal ein bisschen am Layout rumspielen. Vielleicht inspiriert das sogar ein wenig meine Schreibfeder.

8. Mai 2010

Pacta Absurda

Wozu schließt man einen Vertrag? Auf diese Frage kann es viele Antworten geben:
  1. Um den Vertragsparteien Rechtssicherheit hinsichtlich einer bestehenden oder künftig möglicherweise auftretenden Unklarheit rechtlicher oder tatsächlicher Natur zu geben.
  2. Um einen fairen und wirtschaftlich ausgewogenen Kompromiss zwischen widerstreitenden Interessen zu fixieren.
  3. Um die Spielregeln des Umgangs in einer langfristigen Beziehung festzulegen.
  4. Oder ganz allgemein: weil es etwas zu regeln gibt.

21. November 2009

Sprachlos

Heute mal ein Thema, zu dem ich wirklich nicht weiß, was ich sagen soll: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die durch § 130 Abs. 4 StGB unter Strafe gestellte Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung des nationalsozialistischen Regimes nicht gegen das Grundgesetz verstößt, obwohl es sich nicht um ein "allgemeines Gesetz" im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG handelt. Man muss nur den Leitsatz des Urteils lesen, um zu erkennen, dass es sich hier in der Tat nicht um eine Entscheidung von der Stange handelt:
§ 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze immanent.