Wie in dem vorangegangenen Beitrag über exzessives Definieren, so mag man sich auch bei allzu exzessiven Auslegungsregelungen fragen, ob man nicht besser die hierauf verwandte Formulierungskunst in die genauere Formulierung des eigentlichen Vertragstextes gesteckt hätte. Whatever, hier sind ein paar besonders gelungene Beispiele, heute mal wieder in der juristischen Lingua Franca Moderna, dem Englischen:
- As used in this agreement and unless the context requires otherwise, the singular of any word includes the plural of such word, the plural includes the singular, the use of any gender is applicable to all genders, and the word "or" has the inclusive meaning represented by the phrase "and/or".
Wow, das erschlägt einen ja förmlich. Und die Gummiklausel am Satzanfang stellt sicher, dass man sich trotz eindeutiger Auslegungsregel immer noch darüber streiten kann, ob nicht doch ein Ausnahmefall vorliegt. So etwas verdient eigentlich einen Pulitzerpreis.
Übrigens: Bin ich der einzige, der bislang dachte, dass das Englische ohnehin nur ein grammatikalisches Geschlecht kennt? - Whenever this Agreement refers to a number of days, unless otherwise specified, such number refers to calendar days.
Mein momentaner Liebling! Welche Tage sollten denn sonst gemeint sein? - As used in this agreement, the term "including" or "includes" means including without limiting the generality of any description preceding such term.
Und das ist schon fast wieder kreativ, da es die beliebten WBLTs vermeidet.
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