8. März 2009

Wie die Zufällin so will

Gestern war ich zu früh zur Premiere-Konferenz im E-Werk, was ich gerne dazu nutze, um vor dem Spiel noch einen Kaffee zu trinken und meine Zeitung zu lesen. Die Süddeutsche lag aber leider morgens völlig durchnässt unter dem Briefkasten, daher habe ich sie erstmal zum Trocknen ins Treppenhaus gelegt. Also musste ich im E-Werk die taz lesen und hatte so viel Zeit, dass ich auch den Extra-Teil zum Internationalen Frauentag, den ich ansonsten tendenzeil erher überblättert hätte, ausführlich gelesen habe. Das war aber auch gut so, denn sonst wären mir einige lesenswerte Artikel entgangen (die ich leider nicht online gefunden habe):
  1. Unter der Überschrift "Die Stimmungskiller" schwadroniert Barbara Dribbusch über das "Glaubenssystem der Evolutionsbiologie, das derzeit besonders popular ist, weil es wissenschaftlich daher kommt". Bei diesem Satz hätte ich fast mein Abo gekündigt. Was ist das denn für eine wissenschaftsfeindliche Scheiße? Wissenschaftliche Erkenntnisse, liebe Frau Dribbusch, sind keine "Bilder", von denen frau sich "frei machen" muss. Wer die Evolutionsbiologie als Glaubenssystem verunglimpft, hat offenbar nicht verstanden, wo das Problem liegt. Von der Lösung ganz zu schweigen.
  2. Ob das Binnen-I eine Lösung oder nur der Ausdruck des Bewusstseins des Problems darstellt, habe ich mich schon lange gefragt. Und mit klammheimlicher Schadenfreude zur Kenntnis genommen, dass auch die taz (bzw. einiger ihrer AutorInnen) in letzter Zeit sukzessive auf die demonstrative Missachtung der Grammatik verzichtet. Die dokumentierte Umfrage unter tazlerInnen zur Benutzung der Binnenmajuskel fand ich sehr aufschlussreich und unterhaltsam. Mein Lieblingszitat (von einem taz-Mann): "Ich habe es jahrelang benutzt, habe es dann aber aufgegeben. We made our point."
Ab zum Bahnhofskiosk und noch schnell die Samstags-taz kaufen!

3. März 2009

Nedap ade

Wieder einmal gibt es eine juristische Großtat des Bundesverfassungsgerichts zu vermelden: Der Einsatz von sogenannten "Wahlcomputern" verstößt - jedenfalls derzeit - gegen das Grundgesetz. Das Urteil stellt zutreffend fest, dass die Öffentlichkeit der Wahl eine Grundvoraussetzung für eine demokratische politische Willensbildung ist, die die Nachvollziehbarkeit der Wahlvorgänge und damit eine wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen in den korrekten Ablauf der Wahl sichert. Oder mit anderen Worten:
Die Staatsform der parlamentarischen Demokratie, in der die Herrschaft des Volkes durch Wahlen mediatisiert, also nicht dauernd unmittelbar ausgeübt wird, verlangt, dass der Akt der Übertragung der staatlichen Verantwortung auf die Parlamentarier einer besonderen öffentlichen Kontrolle unterliegt. (Rn. 106, Hervorhebung nicht im Original)
Dem gibt es aus verfassungsrechtlicher Sicht wenig hinzuzufügen. Der tatsächliche Befund, dass die derzeit verfügbaren und verwendeten Geräte nicht im entferntesten eine für jedermann transparente Durchführung der Stimmabgabe und -auszählung gewährleisten können, führt damit notwendigerweise zu der Konsequenz, dass solche Geräte schlicht und einfach nicht eingesetzt werden dürfen. Das ist keine Technikfeindlichkeit von verstaubten Juristen, das ist praktizierte Transparenz.

Über die Macken und Probleme der Nedap-Maschinen hat u.a. Telepolis übrigens schon vor Jahren berichtet. Auch die filmische Demonstration, wie einfach die Dinger zu manipulieren sind, ist immer wieder eindrucksvoll:

Zur Befriedigung weitergehender Informationsbedürfnisse empfehle ich die ausführliche Zusammenstellung bei wahlrecht.de.

27. Februar 2009

Die Erben von Baum und Hirsch

Erinnert sich noch jemand an den quasi feststehenden Begriff aus früheren Zeiten "die FDP-Abgeordneten Baum und Hirsch", meistens verbunden mit der Nachricht über die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Auswüchse des Überwachungsstaates? Ach ja, das waren noch Zeiten, als es in der FDP noch einen Baum und einen Hirsch gab...

Wir blenden über in die Gegenwart. Heute hat das Bundesverfassungsgericht das neue bayerische Versammlungsgesetz, das erste Landesgesetz zum Versammlungsrecht seit der Neuordnung der einschlägigen Gesetzgebungskompetenzen, in nicht unerheblichen Teilen einstweilen außer Kraft gesetzt (Pressemitteilung, Entscheidungstext). Die Entscheidung ist eine deftige Klatsche für das "eigenständige rechts- und ordnungspolitische Konzept" der Bayerischen Staatsregierung und ein Sieg für die Demokratie. Heribert Prantl sieht das, wie nicht anders zu erwarten war, genauso. Darauf einen Dujardin!

25. Februar 2009

Major changes - oder auch nicht

Nach langer Zeit habe ich heute mal wieder einen Legalanglizismus gefunden. Gleich zwei sogar.

Zunächst ein Text aus der Kategorie "Die Parteien sind sich einig, ihre Vertragsautonomie in nutz- und wirkungsloser Weise einzuschränken". Nichts wesentlich neues, aber immer wieder witzig.
The contents of the Agreement may be amended in the occurrence of an event justifying such amendment.
Also: Nur dann, wenn etwas passiert, das eine Vertragsänderunge rechtfertigt, ist eine Vertragsänderung auch zulässig. Und was passiert, wenn die Parteien aus völlig unsachlichen Erwägungen heraus den Vertrag ändern wollen, obwohl es gar keinen Grund dafür gibt? Ich würde mal sagen: Wenn sich die Parteien über einen Vertrag (oder dessen Änderung) einig sind, dann ist das genug Rechtfertigung genug dafür, diese Vereinbarung rechtlich wirksam sein zu lassen. Rechtsbindungswille und so...
In the occurrence of major changes such as those in name and representative of the Parties, all rights and obligations pursuant to this Agreement shall be inherited to the successor(s).
Der ist wirklich gut! Wenn sich der Name einer Partei ändert, sollen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den Rechtsnachfolger übergehen. Auf welchen Rechtsnachfolger denn? Eine Namensänderung ändert doch nichts an der rechtlichen Identität einer juristischen Person! Und ein Austausch des (gesetzlichen/rechtsgeschäftlichen/satzungsmäßigen/...) Vertreters hat erst recht keine solche Wirkung. Da hat jemand die Sache mit der Rechtsfähigkeit juristischer Personen irgendwie gründlich missverstanden.

17. Februar 2009

Ein staatstragender Linker

Wäre Wolfgang Nešković eine Ein-Mann-Partei, ich würde ihn wählen. Nicht nur wegen seiner (zugegeben: dogmatisch weit hergeholten) Erfindung vom "Recht auf Rausch", die uns im Ergebnis die BVerfG-Rechtsprechung zur straffreien "geringen Menge" beim Betäubungsmittelkonsum beschert hat (BVerfGE 90, 145). Nicht nur weil er nach seiner Wahl zum Richter am Bundesgerichtshof erstmal eine Konkurrentenklage eines unterlegenen Interessenten durchstehen musste (ein BGH-historisch ziemlich einmaliger Vorgang, soweit ich weiß). Nicht nur, weil er als damaliges Mitglied der Grünen nach dem "Kosovo-Krieg" die Dinge beim Namen und den Außenminister Joseph Martin Fischer untragbar nannte. Nicht so sehr wegen der eher skurrilen Affäre um mutmaßliche "Wanzen" in seinem Abgeordnetenbüro. Ganz bestimmt aber wegen seinem prinzipientreuen Festhalten an den Grundfesten des rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Unbedingt lesen!